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Gynäkologie
Die Gynäkologie hat sich in der Pferdepraxis
aufgrund der Etablierung der künstlichen Besamung zu einem großen
Betätigungsfeld für den Tierarzt entwickelt. Generell können
Stuten im Natursprung, durch künstliche Besamung mit Frischsperma,
künstliche Besamung mit Tiefgefriersperma oder auch durch Embryotransfer
trächtig werden.
Mit den traditionsreichen Landgestüten und den unzähligen Privathengsthaltern
in Deutschland und im Ausland erhält der Züchter eine riesige
Auswahl an Hengsten, die zur künstlichen Besamung zur Verfügung
stehen. Die Befruchtung von Stuten im Natursprung bildet inzwischen den
geringsten Anteil in Deutschland. Überwiegend wird v.a. in der Warmblutzucht
die künstliche Besamung durchgeführt.
Dazu beurteilt der Tierarzt mit Hilfe der rektalen Untersuchung und Ultraschalluntersuchung
die Follikelreifung auf den Eierstöcken und bestimmt dann in Verbindung
mit den äußeren Rossesymptomen den richtigen Besamungszeitpunkt.
Die Einführung der künstlichen Besamung brachte für die
Pferdezucht erhebliche Fortschritte, die sich vor allem dadurch begründen,
dass das Samenejakulat eines Hengstes nunmehr für die Besamung mehrerer
Stuten, in der Regel zwischen 5 und 15 täglich, ausreicht und somit
besonders wertvolle Hengste für eine sehr viel größere
Anzahl von Stuten zur Verfügung stehen können. Allerdings ist
diese Entwicklung teilweise auch kritisch zu betrachten, da es, wenn
nicht durch Zuchtprogramme beschränkt, auch schnell zu einer Einschränkung
der genetischen Vielfalt kommen kann.
Nach der erfolgten künstlichen Besamung wird die Stute in der Regel
18 Tage später das erste Mal mit Hilfe einer Ultraschalluntersuchung
auf eine Trächtigkeit untersucht. Im positiven Falle wird die Stute
nach 6 Wochen und 3 Monaten Trächtigkeit noch einmal manuell untersucht,
bevor das Fohlen, wenn alles gut geht, nach durchschnittlich 336 Tagen
Trächtigkeit geboren wird. Jede trächtige Stute sollte neben
der üblichen Influenza-Tetanus-Impfung auch gegen Frühaborte,
die durch Herpesviren verursacht werden können geimpft werden. Diese
Impfungen sollten je nach Impfstoff im 3., 5. und 7. Trächtigkeitsmonat
bzw. im 4. und 8. Trächtigkeitsmonat erfolgen.Auch eine gute und
regelmäßige Entwurmung ist während der Trächtigkeit
notwendig. Lediglich in den ersten 5 Monaten sollten, wenn möglich,
keine Medikamente verabreicht werden. Danach sind die meisten Wurmkuren
gut verträglich und schaden der Entwicklung des Fohlens nicht. Es
ist möglich, die letzte Wurmkur 10-14 Tage vor dem errechneten Abfohltermin
zu geben, damit das Fohlen einen "wurmfreien" Start ins Leben
hat.
Bewertung des Gesundheitsstatus von neugebohrenen
Fohlen (Frühbeurteilungsschema zum Giessener Vorsorgeschema I)
Download
als PDF-Datei*
Frühbeurteilungsschema zur Bewertung des Gesundheitsstatus
von neugebohrenen Fohlen zwischen 6. und 24. Lebensstunde (Giessener
Vorsorgeschema II)
Download
als PDF-Datei*
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